Pfarrkirchenrat
Der Pfarrkirchenrat (PKR) ist jenes Gremium der Pfarre, das den Pfarrer bei der kirchlichen Vermögensverwaltung mitverantwortlich unterstützt.
Die Vermögensverwaltung umfasst insbesondere auch alle Liegenschafts- und Bauangelegenheiten.
Im Gegensatz zu dem von der Gemeinde gewählten Pfarrgemeinderat sind die Mitglieder des Pfarrkirchenrates vom zuständigen Pfarrer dem Bischof vorgeschlagen, der diese dann in ihre Funktionen bestellt.
Der Vorsitzende ist immer der Pfarrer.
Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen den stellvertretenden Vorsitzenden. Bei Rechtsgeschäften der Pfarre unterschreiben immer Vorsitzender (Pfarrer) und stellvertretender Vorsitzender.
Die Mitglieder unseres Pfarrkirchenrates sind:
- Pfarrer Mariusz Sacinski (Vorsitzender)
- Franz Abenthum (Stv. Vorsitzender)
- Claudia Zimmermann-Ganahl (Schriftführerin)
- Dietmar Hinterleitner
- Agnes Preishuber
- Matthias Pfötscher
- Renate Windbichler
- Karl Huter